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Geschäftsinhaltsversicherung

Geschäftsinhaltsversicherung, Büroinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Firmeninhaltsversicherung

Geschäftsinhaltsversicherung, Büroinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Firmeninhaltsversicherung

Je nach Art des Betriebes müssen oftmals hohe Summen in Büroeinrichtung, Werkzeuge, Maschinen, Lager und Vorräte investiert werden. Schützen Sie die Basis Ihrer Existenz mit einer maßgeschneiderten Geschäftsinhaltsversicherung!

Schadenbeispiele:

„Land unter“

Aufgrund schwerer Niederschläge konnte der Abwasserkanal die Wassermassen nicht mehr schnell genug ableiten. Die Folge war eine Flutung der Kellerschächte einer Firma für PC-Service. Das Wasser stand ca. 50 cm hoch und vernichtete PC-Ersatzteile und Komplettsysteme. Neben den reinen Sachschäden erlitt das Unternehmen während der folgenden 4 Wochen einen empfindlichen Ertragsausfall. Dieser Schaden war von der ebenfalls abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt.

Möbellager mit „Dachschaden“

Durch einen schweren Herbststurm wurde das Dach eines Möbelmarktes auf einer Fläche von rund 30 qm abgedeckt. Dadurch konnte Regen und Schnee in die Halle eindringen. Die Möbel und Textilien mussten zu großen Teilen ersetzt werden.

„Rumble in the Jungle“

In der Nacht brachen Diebe in ein Zoogeschäft ein. Da kein Bargeld zu holen war wurde das Geschäft durch Vandalismus schwer beschädigt. Terrarien wurden zerschlagen, Wasserhähne geöffnet und die Registrierkasse in einem Aquarium versenkt. Neben den Reparaturkosten entstand ein Ertragsausfall, da die Renovierung des Geschäfts fast 3 Wochen in Anspruch nahm.

„Feurio“

Durch einen Kurzschluss an der versehentlich übers Wochenende eingeschalteten Kaffeemaschine brach in einer Modeboutique ein Brand aus. Glücklicherweise wurde dieser frühzeitig vom Hausmeister bemerkt wodurch das Feuer schnell gelöscht werden konnte. Neben dem reinen Brandschaden entstanden hohe Kosten durch die notwendige Reinigung aller Textilien, die durch Brandrauch kontaminiert wurden.

Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasserschäden oder auch Naturgewalten können diese hohen Investitionen beschädigen oder zerstören und damit durchaus existenz-bedrohend sein. Darüber hinaus wird oftmals der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt oder sogar gänzlich zum Stillstand gebracht.

Der Absicherung dieser finanziellen Risiken dient die Geschäftsinhaltsversicherung. Idealerweise in Kombination mit einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung.

Wer sollte eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen?

Alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist in einer Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Gegen welche Gefahren kann man sich versichern?

● Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
● Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
● Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
● Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus.
● Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen NICHT versichert:

● Vorsatz
● grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
● Krieg
● Kernenergie
● In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
● In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
● In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
● In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
● In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

● Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
● Aufräum- und Abbruchkosten – aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
● Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
● Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.

Noch Fragen?

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