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Altersvorsorge

Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung

Die Altersvorsorge oder anders formuliert: Auch der Unruhestand will finanziert werden!

Kennen wir das nicht alle? Urlaub und Freizeit sind teuer. Denn wer arbeiten muss, hat naturgemäß wenig Zeit, sein Geld auszugeben.

Im Alter kommen üblicher Weise zwei Faktoren zusammen:

● Zeit im Überfluss
● Deutliche Ertragseinbußen durch zu geringe Renten

Ersteres ist sehr erfreulich, doch die Ertragseinbußen mindern die Freude im Laufe des Monats. Dieser Trend ist anhaltend wenn Sie ihm nicht Einhalt gebieten.

Um diese Problematik wenigstens etwas abzumildern, ist – auch in Zeiten historisch niedriger Zinsen – eine rechtzeitige Altersvorsorge in Form von betrieblichen, staatlich geförderten oder privaten Maßnahmen dringend erforderlich und sehr sinnvoll. Wohlgemerkt NEBEN anderer Anlagen wie Aktien, Immobilien und ähnlichem. Je mehr Standbeine Sie aufstellen, desto besser werden Sie gewappnet sein im Alter.

Was denken Sie, wieviel Rente Sie einmal erhalten?

Der überwiegende Teil der Bevölkerung schätzt die Höhe der gesetzlichen Rente viel zu hoch ein. Und zwar teilweise um mehr als 50 %. Da kann man dann schon mal etwas danebenliegen. Nur wenn einem dieser Irrtum bewusst wird, ist es üblicherweise zu spät.

Statistisch betrachtet bezieht jeder zweite Mann weniger als 1.050 Euro Rente monatlich. Bei Frau sinkt dieser Wert sogar auf weniger als 450 Euro! Diese Summen sind bereits heute „zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben“. Dazu kommt noch: Was sind diese 1.050 Euro beziehungsweise 450 Euro denn in 20 Jahren noch wert? Auch die Thematik Inflation wird leider oft völlig außer Acht gelassen.

Das deutsche Rentensystem: Ein 3 Schichten-Modell

 1. Schicht:
● Basisvorsorge
● Gesetzliche Rentenversicherung
● Berufsständische Versorgungswerke

 2. Schicht:
● Ergänzende, erwerbsbasierende Zusatzvorsorge
● Riester-Rente
● Betriebliche Altersversorgung wie Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

 3. Schicht:
● Private Vorsorge
● Private Rentenversicherung
● Kapitalversicherung

Gibt es Rezepte für eine unbeschwerte Zukunft im Rentenalter?

Das  beste  Rezept  ist,  sich  möglichst  schon  in  jungen Jahren um seine Altersvorsorge zu kümmern. Wer dieses Thema lange vor sich her schiebt tut sich selber keinen Gefallen.  Die Versorgungslücke  wird  nämlich jährlich  größer! Wer sich schon mit 20 um seine Altersvorsorge kümmert der muss nur  einen  Bruchteil  dessen  sparen,  was  ein  40-Jähriger zurücklegen muss, um einmal die gleiche Zusatzrente zu beziehen (Stichwort: Zinseszinseffekt).

Es gibt viele Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge

Machen Sie sich schlau, hier sind die Varianten einer soliden Altersvorsorge:

Private Rentenversicherung

Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.

Riester-Rente

Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag. Diese Rentenform ist – abhängig von der persönlichen Situation – oftmals viel besser als ihr Ruf.

Basis-Rente

Eine weitere, staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen. Ein sehr interessantes Modell für den klassischen Einzelunternehmer oder Freiberufler, dem die Möglichkeit einer „Betrieblichen Altersvorsorge“ durch Selbständigkeit verwehrt ist.

Betriebliche Altersvorsorge

Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für Sie als Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.

Entgeltumwandlung

Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Direktzusage vom Arbeitgeber

Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.

Sie sehen, es gibt sehr viele Möglichkeiten, auch miteinander kombinierbar. Wir schneidern Ihnen maßgenau Ihre Altersvorsorge auf den Leib!

Noch Fragen?

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