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Betriebsunterbrechung

betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechung heißt: Keine Erträge aber volle Kosten!

Unser Gegenmittel: Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Was Tag für Tag passiert: Aufgrund eines versicherten Sachschadens (z.B. Feuer, Leitungswasser, Vandalismus) kommt Ihr Betrieb teilweise oder im Extremfall sogar komplett zum Stillstand.

Die Folgen:

● Erhebliche finanzielle Auswirkungen, da Fixkosten wie Löhne, Gehälter, Mieten, Nebenkosten usw. weiterlaufen, während keine Erträge mehr generiert werden können
● Verlust von Kundenverbindungen
● Nachteile im Wettbewerb

Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

● Produzierendes Gewerbe
● Handelsbetriebe
● Handwerksbetriebe
● Freiberufler
Im Grunde ALLE Selbständigen

Was ist versichert bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

● Minderung des Gewinns bzw. Ausfall des Gewinns
● Fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ersatzräumlichkeiten während der Reparatur

Welche Gefahren und Schadenursachen sind versicherbar?

Der Versicherungsschutz sollte immer nach den Bedürfnissen und Risikoverhältnissen des jeweiligen Betriebes und der Betriebsform ausgerichtet werden.

Versicherbar sind folgende Schadenursachen:

● Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
● Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
● Leitungswasser
● Sturm und Hagel
● Elementarschäden (z.B. Überschwemmung , Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen)
● Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
● Fahrzeuganprall
● Rauch/Ruß
● Überschallknall.

Welche Gefahren und Schäden sind grundsätzlich nicht versichert?

● Vorsatz
● Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
● Kernenergie oder radioaktive Strahlung
● Vorsatz
● Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
● Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass folgende Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:

● Sengschäden
● Überspannungsschäden
● Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
● Rückstau

Wo gilt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Als Besonderheit ist auch die Versicherung von Rückwirkungsschäden möglich!

Das heißt konkret: Wenn z.B. ein Lieferant oder Abnehmer aufgrund eines bei ihm eingetretenen Betriebsunterbrechungsschaden nicht mehr liefern oder abnehmen kann, führt dies bei Ihm ebenfalls zu einer Betriebsunterbrechung. Dieses Risiko lässt sich ebenfalls im Rahmen Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung.

Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Noch Fragen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Telefon 08104 – 62891-0 oder per Mail: info@wsk-versicherungsmakler.de