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Pflegezusatzversicherung


Die Pflegeversicherung

ist für uns als Vermittler ein schwieriges Thema. Während bei einer Berufsunfähigkeit, je nach Ursache, oft noch ein normales Leben möglich ist, kann davon bei Pflegebedürftigkeit keine Rede sein. Gleichwohl müssen und wollen wir dieses Thema ansprechen, da es aus unserer Sicht zur elementaren Absicherung Ihrer Risiken gehört.

Grundsätzliches: Knapp 2,9 Millionen Menschen sind im Jahr 2017 pflegebedürftig, wobei 64 % der Patienten weiblich sind. Der medizinische Fortschritt und der damit einhergehende demographische Wandel sorgen dafür, dass die Tendenz für die Zukunft steigend ist. Wer pflegebedürftig ist wird vom medizinischen Dienst (bzw. MedicProof für PKV-Versicherte) in einer von vier Pflegestufen „klassifiziert“. Diese gliedern sich so:

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:

Der Gesetzgeber legt den Grundstein für die Pflegevorsorge. Die Träger der Pflegerisiken in der Bundesrepublik sind die gesetzlichen, bzw. privaten Krankenversicherungen. Jeder Versicherte ist verpflichtet einen Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Die Leistungen richten sich nach der Pflegestufe, sowie der Art der Pflege.

Pflegezusatzversicherung – jetzt kommen wir ins Spiel:

Wer braucht eine Versicherung für Pflegezusatz? Für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte. Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

PflegeTAGEGELD:
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur FREIEN Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen).

PflegeKOSTENversicherung:
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

 PflegeRENTE:
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) des Versicherten. Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln  nachträglich  verändern.  Diese  Regelungen  sehen  Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.

Machen Sie sich schlau, hier sind die Varianten der Pflegezusatzversicherung:

PflegeRENTENversicherung

Vorteil:
● stabile Beiträge
● Beitragsbefreiung im Leistungsfall
● Todesfallleistungen i.d.R. mitversichert
● Option zum Rückkauf
● abgekürzte Beitragszahlung möglich
● Einmalbeitrag möglich
● Leistungen zur freien Verfügung des Versicherten
Nachteil:
● hohe Beiträge

PflegeKOSTENversicherung

Vorteil:
● profitiert von eventuellen Dynamisierungen der Pflegepflichtversicherung
Nachteil:
● Leistungen nur gegen Nachweis entstandener Kosten
● Einschränkungen in der Leistung der Pflegepflichtversicherung gelten auch für diese Tarife
● es gibt nur wenige Anbieter

PflegeTAGEGELDversicherung

Vorteil:
● Flexibilität
● Leistungen zur freien Verfügung des Versicherten
● preisgünstig
● umfangreichstes Produkt
Nachteil:
● keiner bekannt


Kinder haften für Ihre Eltern. Wenn Ihre Eltern pflegebedürftig werden, ist es möglich, dass Sie für deren Pflege aufkommen müssen. Wir rechnen Ihnen gerne aus, welche Kosten heute auf Sie kommen würden. Gerne helfen wir Ihnen aber auch aus dem errechneten Schreck wieder heraus.