Eine Haftpflicht soll vor gestellten Ansprüchen geschädigter Dritter schützen. Aber was, wenn der Philius mit Muttis SUV an Vatis Roadster entlangschrammt?
Es ist keine Seltenheit: Eine Familie hat mehrere Fahrzeuge, die alle auf dieselbe Person zugelassen sind.Jedes Familienmitglied hat einen Pkw, mit dem es hauptsächlich unterwegs ist. Und dann irgendwann muss man doch auf einen anderen Wagen ausweichen, weil der „eigene“ in der Werkstatt ist, man etwas transportieren muss oder sonstiges.
Gerade dann, wenn ein Fahrzeug deutlich größere Dimensionen hat, als man es eigentlich gewohnt ist, kann es zu unangenehmen Ereignissen kommen. Hierzu ein Beispiel:
Der 21-jährige Sohn leiht sich das Familienwohnmobil für eine private „After-Abi-Feier“ am Baggersee aus. Am nächsten Morgen will er es pflichtbewusst wieder im Carport unterstellen. Auf halbem Weg verlässt ihn das Selbstvertrauen und er beginnt, ängstlich nachzujustieren. So drückt er einen der Stützbalken um, zerkratzt das Wohnmobil und fährt in der Ecke gegen zwei der Außenwände. Ergebnis: Das Carport benötigt professionelle Hilfe, um auch weiterhin standhaft zu sein.
Solche Eigenschäden wären jetzt normalerweise natürlich nicht versichert, aber sie können versichert sein bzw. mitversichert werden. Bei NAFI können Sie im Bereich „Leistungen“ unter „Zusatbausteine“ einstellen, dass nur Tarife im Vergleich berücksichtigt werden, bei denen eine Eigenschadendeckung geboten ist. Sie können einstellen, ob diese nur außerhalb des eigenen oder aber auch auf dem eigenen Grundstück greifen soll. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Versicherer das Thema über die Haftpflichtversicherung angeht. Macher Versicherer bietet die Erweiterung nur, wenn eine Vollkasko abgeschlossen wurde.
Auch ist nicht einheitlich geregelt, was beschädigt werden darf. Sind es nur andere eigene Pkws? Darfs auch ein Gebäude sein? Sie sollten sich das genauer anschauen und nicht blind darauf vertrauen, dass die Ergebnisse im Vergleichsprogramm schon passen werden.
In aller Regel findet eine Rückstufung statt, wenn man die Eigenschadendeckung bemüht. Aber das ist für einen Kfz-Schaden ja nichts ungewöhnliches. Etwas ungewöhnlicher ist die Selbstbeteiligung, die für diesen Schaden abgezogen wird, wenn der Eigenschadeneinschluss über die Haftpflicht geregelt ist (in der Regel 300 bis 500 Euro bei einem Pkw). Aber auch bei der Rückstufung kann es Ausnahmen geben, wie beispielsweise die Kravag, die bei der Beschädigung eigener Pkws oder der eigenen Ladestation fürs Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug auf die Belastung des Schadenfreiheitsrabatts verzichtet.
Die Eigenschäden sind ein gutes Beispiel für die Unterschiede im Detail, die einen billigen von einem preiswerten Tarif unterscheiden. Eine ganze Reihe weiterer solcher Unterschiede finden Sie in unserer Kundenbroschüre „Besserleistungen in Kfz“, deren Inhalt zeigt, weshalb man auch bei der Kfz-Versicherung mehr als nur einen Gedanken an Leistung verschwenden sollte. Geiz ist geil? Nein, nein! Leistung ist es.